Newsletter Mi, 15.04.2020

15. April 2020

Liebe Mitglieder und Golffreunde!

Vizekanzler Werner Kogler hat heute bekanntgegeben, dass gewisse Sportstätten, darunter auch Golfplätze, ab 1. Mai vom Betretungsverbot ausgenommen werden.

Damit ist die Voraussetzung gegeben, dass wir unseren Golfplatz wieder öffnen dürfen. Das ist für uns Golfer natürlich eine erfreuliche Perspektive. Spezielle Verhaltensregeln werden derzeit vom Golfverband erarbeitet und der Bundesregierung vorgelegt.

Wir werden Sie laufend über die Entwicklungen informieren und freuen uns schon auf Ihren Besuch beim Golfclub Frühling.

Ihr GC Frühling Team

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