Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Nutzungsrecht an der Golfanlage der Golfclub Frühling GmbH
(für Privatpersonen)
Stand: März 2018

Die Golfclub Frühling GmbH (FN 225466v) – im folgenden auch „GmbH“ bezeichnet – mit dem Firmensitz in 2434 Götzendorf an der Leitha, am Golfplatz, räumt dem Berechtigten nach Maßgabe dieser Vereinbarung das Recht ein, die Golf-Freizeitanlage in Götzendorf – im folgenden kurz „Anlage“ genannt – zu benützen.

I. Anlage

Der Berechtigte hat das Recht, die Golfanlage nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen. Diese Berechtigung ist höchstpersönlich und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der GmbH übertragbar.

II. Beginn der Berechtigung

Die Berechtigung tritt mit Annahme des Antrags auf Erwerb einer Golfspielberechtigung sowie Bezahlung der einmaligen Eintritts- und Bearbeitungsgebühr sowie der Jahresgebühr in Kraft. Die jährliche Fälligkeit des Jahresbeitrags wird mit 5. Jänner des jeweiligen Jahres festgesetzt.

III. Berechtigungsumfang

Der Berechtigte hat das Recht, die Anlage in Götzendorf und die sonstigen Freizeiteinrichtungen gemäß der jeweils gültigen Ordnungen zu nützen bzw. von Familienmitgliedern benützen zu lassen.

Darüber hinaus hat der Berechtigte das Recht, die Mitgliedschaft im gemeinnützigen Verein Golfclub Frühling oder Golfclub Götzendorf zu beantragen, wobei das Mitgliedschaftsrecht nur auf Dauer der Golfspielberechtigung besteht. Die Statuten des Vereins sind im Vereinslokal angeschlagen.

Der Berechtigte hat keinen Anspruch auf eine Mindestnutzung der Anlage. Einschränkungen der Nutzbarkeit der Anlage – aus welchen Gründen auch immer – mögen diese in der Sphäre des Berechtigten oder in der Sphäre der Golfclub Frühling GmbH liegen, können keinerlei Ansprüche des Berechtigten begründen.

Dies gilt insbesondere auch für eine allfällige zeitweise Unbenützbarkeit der Golfanlage aufgrund Elementarereignissen, der Durchführung notwendiger Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten sowie die Durchführung von geschlossenen Veranstaltungen.

Der zeitliche Umfang der Benutzbarkeit der Golfanlage wird von der Golfclub Frühling GmbH entsprechend den Witterungsbedingungen festgelegt.

IV. Dauer der Vereinbarung

Der Berechtigungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende, frühestens am 30.6. des jeweiligen Jahres schriftlich gekündigt werden. Die GmbH wird von diesem Kündigungsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn die weitere Mitgliedschaft des Gekündigten nicht wünschenswert und für den Golfbetrieb förderlich ist (schlechtes Benehmen, gefährliche Spielweise, Querulanten, etc.).

Die Golfclub Frühling GmbH ist jedoch berechtigt, diesen Berechtigungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn

  • der Berechtigte mit einer in dieser Vereinbarung übernommenen Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung und Nachfristsetzung von zwei Wochen säumig geblieben ist;

 

  • der Berechtigte einen schweren Verstoß gegen die Golfplatzordnung oder die Hausordnung gesetzt hat und dadurch die Sicherheit von anderen Nutzungsberechtigten, Gästen oder Mitarbeitern gefährdet hat;

 

  • der Berechtigte sich trotz Abmahnung wiederholter Verstöße gegen die Golfplatzordnung oder die Hausordnung, auch wenn diese nicht die Sicherheit anderer Personen gefährdet hat, schuldig macht;

 

  • der Berechtigte gerichtlich oder verwaltungsstrafrechtlich zu ahndendes Verhalten auf dem Gelände der Golfclub Frühling GmbH gesetzt hat und sein Verschulden nicht bloß ein geringfügiges ist.

Die Berechtigungen aus diesem Berechtigungsvertrag erlöschen jedenfalls mit dem Tode des Berechtigten, da sie höchst persönlicher Natur sind. Eine Refundierung von Beiträgen oder sonstigen Zahlungen erfolgt nicht.

V. Verpflichtungen der Berechtigten

Der Berechtigte ist verpflichtet, nach Vorschreibung der Jahresgebühr diese im vorhinein zu bezahlen. Die Jahresgebühr wird von der Golfclub Frühling GmbH jeweils im vorhinein für das folgende Kalenderjahr festgesetzt und entspricht der Höhe nach dem Gesamtaufwand der Erhaltung und laufenden Erneuerung (Verbesserung) der Anlage. Die Jahresgebühr ist auch bei vorzeitiger Beendigung des Berechtigungsvertrages – aus welchen Gründen auch immer – zur Gänze zur Zahlung fällig.

Der Berechtigte ist weiters verpflichtet, sämtliche von ihm verursachten Schäden zu ersetzen – dies ungeachtet des Grades seines Verschuldens. Trifft den Schädiger nicht einmal leichte Fahrlässigkeit an dem Schadeneintritt, so ist er haftungsfrei. Die Schadenersatzverpflichtung trifft den Schädiger ungeachtet des Umstandes, ob diese Schäden an der Anlage oder Einrichtung der Golfclub Frühling GmbH oder im Vermögen von Dritten eingetreten ist, sofern die Beschädigung in der Sphäre der Anlage passiert.

Der Berechtigte ist verpflichtet, die Golfplatzordnung, die generellen Golfregeln und die Hausordnung einzuhalten.

Der Berechtigte ist weiters verpflichtet, die Golfclub Frühling – Mitgliedskarte bei sich zu tragen und sie über Aufforderung Mitarbeitern der Golfclub Frühling GmbH zu Kontrollzwecken vorzuweisen.

VI. Haftung der Golfclub Frühling GmbH

Die Benützung der Golfanlage durch den Berechtigten erfolgt auf Gefahr und Risiko desselben.

Die Golfclub Frühling GmbH ist um die Erhaltung des hochwertigen Zustandes der Anlage bemüht, haftet jedoch nicht für die Benutzbarkeit oder Sicherheit der Anlage. Es wird daher jegliche Haftung der Golfclub Frühling GmbH aus oder im Zusammenhang mit diesem Berechtigungsvertrag – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Ist die Haftung der Golfclub Frühling GmbH nicht gesetzlich ausschließbar, so wird sie jedenfalls mit jenem Betrag begrenzt, für den eine Haftpflichtversicherung besteht. Eine Haftung der Golfclub Frühling GmbH für abhanden gekommene oder gestohlene Gegenstände ist jedenfalls ausgeschlossen.

VII. Sonstiges

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Berechtigtem und der Golfclub Frühling GmbH sowie alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Umstände kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt, zuständig.

Eine Aufrechnung von Ansprüchen des Berechtigten Gegenforderungen der Golfclub Frühling GmbH ist ausgeschlossen.

Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Als Zustelladresse für sämtliche wechselseitigen Erklärungen der Vertragsparteien gelten die zuletzt schriftlich bekanntgegebenen Adressen. Änderungen der Zustelladressen sind schriftlich bekanntzugeben.

Der Berechtigte stimmt ausdrücklich zu, dass die personen- oder firmenbezogenen Daten aus diesem Vertrag seitens der Golfclub Frühling GmbH automatisationsunterstützt aufgezeichnet, verarbeitet und gespeichert werden. Im Besonderen betrifft diese Zustimmung die Datenschutzbestimmungen vom 25. Mai 2018.

Der Berechtigte bestätigt, die Golfplatzordnung und die Hausordnung zur Kenntnis genommen zu haben und dafür Sorge zu tragen, dass die darin enthaltenen Regeln von ihm und seinen Gästen eingehalten werden.

Der Berechtigte kann seine Mitgliedschaft bis 31.10 eines jeden Jahres für das Folgejahr „ruhend stellen“ und ist in diesem Fall nur zur Zahlung von 50% der Jahresgebühr verpflichtet. Eine Spielberechtigung besteht in diesem Fall für das Folgejahr nur dann, wenn auf die volle Jahresgebühr aufgezahlt wird. Die „Ruhendmeldung“ ist zu begründen.

Die GmbH empfiehlt den Berechtigten, eine persönliche Haftpflichtversicherung abzuschließen, da nur so unfallkausale Fehlverhalten im Spielbetrieb gedeckt werden können. Die GmbH vermittelt den Berechtigten auf Wunsch eine Versicherung.

 

Gutscheinwelt: Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Online-Gutscheinen

1) Allgemeines:

Der Vertrag kommt mit der Golfclub Frühling GmbH, Am Golfplatz, 2434 Götzendorf/Leitha zustande. Davon abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn sie beiderseitig, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Zum Einkauf in unserem Internet-Shop sind nur Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt.

2) Vertragsabschluss, Zahlung und Lieferung:
Die auf der Website angebotenen Gutscheine stellen ein unverbindliches und freibleibendes Kaufangebot dar. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Onlinebestellung eines Gutscheins via Internet stellt ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar, welches von der Golfclub Frühling GmbH innerhalb von 48 Stunden durch eine Auftragsbestätigung via E-Mail anzunehmen berechtigt ist, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt. Erfolgt innerhalb der vorangeführten Frist keine Auftragsbestätigung gilt das Kaufangebot als abgelehnt und es kommt kein Kaufvertrag zustande. Nach dem Zahlungseingang des aufgrund des geschlossenen Kaufvertrages geschuldeten Entgeltes werden die gekauften Gutscheine von der Golfclub Frühling GmbH versendet. Um Versandkosten zu sparen können die gekauften Gutscheine auch mit Kreditkarte oder Sofort Überweisung bezahlt werden, in welchem Fall die Gutscheine kostenlos via E-Mail versendet und vom Kunden ausgedruckt werden können. Sofern dies vom Kunden gewünscht wird, werden die Gutscheine aber auch im Falle einer Bezahlung derselben mit Kreditkarte oder Sofortüberweisung per Post versendet. Für eine allfällige Verspätung der Zustellung auf dem Postweg wird keine Haftung übernommen. Sollte der online bestellte Gutschein dem Besteller bereits übermittelt worden sein, noch bevor das hierfür zu leistende Entgelt bei der Golfclub Frühling GmbH eingelangt oder gutgeschrieben wurde, so erlangt der Gutschein bis zur vollständigen Bezahlung keine Gültigkeit und ist die Golfclub Frühling GmbH berechtigt, die im Gutschein verbrieften Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des hierfür geschuldeten Entgeltes zurückzuhalten.

3) Gutscheine:

Bei den Online-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese von der Golfclub Frühling GmbH mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste im INCERT Gutschein-Management-System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Barcode wird als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen von der Golfclub Frühling GmbH abgebucht werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben resp. verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens der Golfclub Frühling GmbH das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob der entsprechende Barcode wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so wird ein neuer Gutschein mit dem Restwert generiert. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. Die Golfclub Frühling GmbH ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Aus betrieblichen Gründen können die im Gutschein aufgeführten Leistungen nur vom Betrieb erbracht resp. garantiert werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige Reservation erfolgt ist. Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht abweichen, darf aber für den Gast keine relevante Wertminderung darstellen. Sollte die Golfclub Frühling GmbH aus irgendeinem Grund schließen oder aufgeben müssen, so verfallen die Online-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf die Golfclub Frühling GmbH als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurückgegriffen werden.

4) Gültigkeit, Gültigkeitsdauer:
Wertgutscheine haben kein Ablaufdatum und können jederzeit eingelöst werden. Sämtliche andere Gutscheine sind auf vorherige Anfrage und Verfügbarkeit einlösbar und ein Jahr ab dem im Gutschein angeführten Ausstellungsdatum gültig. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden, was durch einen mit dem Gutschein verbundenen Barcode bzw. Gutscheinnummer sichergestellt wird.

5) Barablöse, Rechnungslegung:

Eine Barablöse des Gutscheins bzw. des mit diesem verbrieften Wertes ist nicht möglich. Die Ausstellung einer umsatzsteuergerechten Rechnung mit entsprechendem Steuernachweis kann erst zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins und somit der tatsächlichen Leistungserbringung erfolgen.

6) Sicherheitsgarantie, Datenschutz:

Ihre Sicherheit hat höchste Priorität! Daher werden Daten wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Anschrift bei Bezahlung mit Kreditkarten über zertifizierte Payment-Anbieter über deren geschützte SSL Leitung unter Berücksichtigung von PCI-Richtlinien übertragen. Damit kann kein Unbefugter Ihre eingegebenen Daten während der Übertragung im Internet lesen. Um für die zusätzliche Sicherheit im Gutscheinshop zu sorgen, wenden wir eine Reihe von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen an. Ihre Angaben werden von uns automationsunterstützt verarbeitet. Auf Grund der allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde sich einverstanden, dass er Werbeinformationen der Golfclub Frühling GmbH erhält. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.

7) Umtausch, Rücktrittsrecht:
Gutscheine, die nicht Ihrer Vorstellung entsprechen, senden Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung an uns retour. Erforderlich ist, dass die schriftliche Rücktritts-(Widerrufs)erklärung innerhalb von 14 Tagen der Golfclub Frühling GmbH zugeht. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird. Dieses Rückgaberecht gilt nur für Kunden, die als Verbraucher zu qualifizieren sind. Bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung von Gutscheinen kann kein Ersatz durch die Golfclub Frühling GmbH geleistet werden.

8) Gerichtsstand:
Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist Korneuburg, Österreich.
Stand: 4. November 2016

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