Aktuelle Corona-Maßnahmen

01. April 2021

Liebe Mitglieder und Golffreunde,

Die neuen Corona-Regelungen, welche erst sehr spät veröffentlicht wurden, bringen Unsicherheit und einen nennenswerten Organisationsaufwand mit sich. Wir dürfen dabei aber nicht vergessen, dass wir vor wenigen Tagen mit durchaus strengeren Maßnahmen, bis hin zur Schließung von Sportanlagen rechnen mussten. Insofern können wir uns auch in dieser Situation weiterhin zu den “Glücklicheren” zählen.

Die 6 wichtigsten Antworten zu den Corona-Maßnahmen

1. Ist Golf spielen ab 1. April in Wien, Niederösterreich und im Burgenland erlaubt?
JA! Das Verlassen des eigenen Wohnbereichs zur körperlichen Ertüchtigung ( = Golfspiel) ist erlaubt.

2. Darf das Heimat-Bundesland zur Ausübung des Golfsports verlassen werden?
JA! Die Reise zwischen W/NÖ/B sowie in andere Bundesländer ist nicht eingeschränkt. Wir empfehlen jedoch vermeidbare Reisetätigkeiten einzuschränken.

3. Welche Flightgrößen sind erlaubt?
Bei Zusammenkünften gilt grundsätzlich die „1+1 Regel“, nach der ein Haushalt maximal eine externe Einzelperson treffen darf. Daraus ergibt sich für Golfflights Folgendes: Personen aus demselben Haushalt dürfen mit maximal einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, in einem Flight spielen. Vierer Flights sind zum Beispiel erlaubt, wenn alle vier Personen demselben Haushalt angehören. Es ist zum Beispiel nicht erlaubt, dass zwei Paare, die in zwei getrennten Haushalten leben, in einem Flight spielen.
Startzeiten können derzeit nur online gebucht werden; dabei muss auch die Einhaltung der 1+1 Regel bestätigt werden. Personen, die sich unter Missachtung dieser Regel hinzubuchen, haben kein Spielrecht. Ihre Greenfees bezahlen Sie bitte kontaktlos am Start des jeweiligen Kurses beim Briefkastensystem in bar. Light- oder Firmenmitglieder müssen auf diesem Weg ihren Namen bekannt geben.

4. Ist das Clubhaus geöffnet?
Unser Sekretariat ist aktuell aufgrund des Lockdowns geschlossen, ebenso der Gastrobereich. Wir sind aber über E-Mail für Sie erreichbar. Der Zugang zu den WCs ist über den Kellerabgang möglich. Ein Kellner wird als Platzaufsicht auf den Courses unterwegs sein und dabei auch Snacks und Getränke anbieten.

5. Sind Pro Stunden während der Osterruhe in Wien, Niederösterreich und im Burgenland erlaubt?
Auch in diesem Fall ist die „1+1 Regel“ anzuwenden. Ein Einzeltraining mit einem Pro ist somit nicht dezidiert untersagt.

6. Ist Jugendtraining während der Osterruhe in Wien, Niederösterreich und im Burgenland erlaubt?
Die bisher gültige Ausnahmeregelung für Jugendtraining, die ein Training mit bis zu 10 Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erlaubt, ist aufgrund der neuen Verordnung nicht mehr in Kraft. Somit ist Jugendtraining nur noch unter denselben Umständen erlaubt wie Pro Stunden (siehe Antwort 5.).

Sobald es zu Änderungen bei den Corona Regeln kommt, werden wir Sie umgehend darüber informieren. Auch weitere Hinweise zur Saison 2021 folgen im nächsten Newsletter.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die diesjährige Golfsaison und schöne erste Golfrunden in Abstimmung mit den derzeit geltenden Vorgaben unserer Bundesregierung!

Ihr GC Frühling Team

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