Erfreuliche Lockerungen ab 29. Mai 2020
29. Mai 2020Gute Neuigkeiten für alle Golferinnen und Golfer: Entsprechend den aktuellsten Empfehlungen des Österreichischen Golfverbands dürfen wir mit 29. Mai 2020 die strengen Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 auf unseren Golfplätzen deutlich lockern.
Konkret bedeutet das
- Caddies, Begleitpersonen und Gruppen-/Blockbuchungen sind wieder erlaubt.
- Die Garderoben/Duschen sind ab sofort wieder geöffnet.
- Auch unsere Ballwascher sind wieder in Betrieb.
- Die Vorschrift betreffend Durchspielen/Überholen ist aufgehoben.
- Ab sofort sind auch Siegerehrungen wieder möglich, sofern die geltenden Gastronomie-Verordnungen sowie Abstandsregelungen dabei eingehalten werden.
Update zu den Golfregeln:
- Die Golf-Regel 3.3b. (Ergebnisse Zählspiel) wird wieder in ursprünglicher Form in Kraft gesetzt.
- Die Bunker sind wieder mit Rechen ausgestattet und alle diesbezüglichen Golfregeln sind wieder in Kraft.
- Die Regelung v. 15.5.2020 betreffend „Flaggenstock“ bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihre Startzeiten weiterhin wie gewohnt vorab zu reservieren.
Hinweis: Alle behördlichen Gesetze und Verordnungen für Sport-/Golfanlagen in der jeweils gültigen Form sind auch weiterhin strikt einzuhalten. Das gilt insbesondere für das Abstandhalten, das Tragen von MNS-Masken in Innenräumen, die „Tischregeln“ für das Café-Restaurant udgl. mehr.
Weiterführende Informationen
ÖGV Zusammenfassung Lockerungsverordnung. Gültig ab 30.05.2020
Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Lockerungsverordnung, Fassung vom 30.05.2020
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