Erfreuliche Lockerungen ab 29. Mai 2020 

29. Mai 2020

Gute Neuigkeiten für alle Golferinnen und Golfer: Entsprechend den aktuellsten Empfehlungen des Österreichischen Golfverbands dürfen wir mit 29. Mai 2020 die strengen Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 auf unseren Golfplätzen deutlich lockern.  

 

Konkret bedeutet das  

  • Caddies, Begleitpersonen und Gruppen-/Blockbuchungen sind wieder erlaubt.  
  • Die Garderoben/Duschen sind ab sofort wieder geöffnet.  
  • Auch unsere Ballwascher sind wieder in Betrieb.  
  • Die Vorschrift betreffend Durchspielen/Überholen ist aufgehoben.  
  • Ab sofort sind auch Siegerehrungen wieder möglich, sofern die geltenden Gastronomie-Verordnungen sowie Abstandsregelungen dabei eingehalten werden.  

 

Update zu den Golfregeln: 

  • Die Golf-Regel 3.3b. (Ergebnisse Zählspiel) wird wieder in ursprünglicher Form in Kraft gesetzt.  
  • Die Bunker sind wieder mit Rechen ausgestattet und alle diesbezüglichen Golfregeln sind wieder in Kraft. 
  • Die Regelung v. 15.5.2020 betreffend „Flaggenstock“ bleibt bis auf Weiteres bestehen. 

 

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihre Startzeiten weiterhin wie gewohnt vorab zu reservieren.  

 

Hinweis: Alle behördlichen Gesetze und Verordnungen für Sport-/Golfanlagen in der jeweils gültigen Form sind auch weiterhin strikt einzuhalten. Das gilt insbesondere für das Abstandhalten, das Tragen von MNS-Masken in Innenräumen, die „Tischregeln“ für das Café-Restaurant udgl. mehr.  

Weiterführende Informationen

ÖGV Zusammenfassung Lockerungsverordnung. Gültig ab 30.05.2020

Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Lockerungsverordnung, Fassung vom 30.05.2020

 

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