{"id":252,"date":"2016-12-04T00:52:32","date_gmt":"2016-12-03T23:52:32","guid":{"rendered":"http:\/\/gcfruehling.at\/cms\/?page_id=252"},"modified":"2025-05-27T13:56:11","modified_gmt":"2025-05-27T11:56:11","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gcfruehling.at\/sk\/agb\/","title":{"rendered":"V\u0161eobecn\u00e9 obchodn\u00e9 podmienky"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr das Nutzungsrecht an der Golfanlage der<\/strong> <strong>Golfov\u00fd klub Fr\u00fchling s.r.o. <\/strong><br \/>\n<strong>(f\u00fcr Privatpersonen)<\/strong><br \/>\nStand: M\u00e4rz 2018<\/p>\n<p>Die Golfclub Fr\u00fchling GmbH (FN 225466v) &#8211; im folgenden auch \u201eGmbH\u201c bezeichnet &#8211; mit dem Firmensitz in 2434 G\u00f6tzendorf an der Leitha, am Golfplatz, r\u00e4umt dem Berechtigten nach Ma\u00dfgabe dieser Vereinbarung das Recht ein, die Golf-Freizeitanlage in G\u00f6tzendorf &#8211; im folgenden kurz \u201eAnlage\u201c genannt &#8211; zu ben\u00fctzen.<\/p>\n<h2>I. Anlage<\/h2>\n<p>Der Berechtigte hat das Recht, die Golfanlage nach Ma\u00dfgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen. Diese Berechtigung ist h\u00f6chstpers\u00f6nlich und nur mit ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung der GmbH \u00fcbertragbar.<\/p>\n<h2>II. Beginn der Berechtigung<\/h2>\n<p>Die Berechtigung tritt mit Annahme des Antrags auf Erwerb einer Golfspielberechtigung sowie Bezahlung der einmaligen Eintritts- und Bearbeitungsgeb\u00fchr sowie der Jahresgeb\u00fchr in Kraft. Die j\u00e4hrliche F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrags wird mit 5. J\u00e4nner des jeweiligen Jahres festgesetzt.<\/p>\n<h2>III. Berechtigungsumfang<\/h2>\n<p>Der Berechtigte hat das Recht, die Anlage in G\u00f6tzendorf und die sonstigen Freizeiteinrichtungen gem\u00e4\u00df der jeweils g\u00fcltigen Ordnungen zu n\u00fctzen bzw. von Familienmitgliedern ben\u00fctzen zu lassen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus hat der Berechtigte das Recht, die Mitgliedschaft im gemeinn\u00fctzigen Verein Golfclub Fr\u00fchling oder Golfclub G\u00f6tzendorf zu beantragen, wobei das Mitgliedschaftsrecht nur auf Dauer der Golfspielberechtigung besteht. Die Statuten des Vereins sind im Vereinslokal angeschlagen.<\/p>\n<p>Der Berechtigte hat keinen Anspruch auf eine Mindestnutzung der Anlage. Einschr\u00e4nkungen der Nutzbarkeit der Anlage \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 m\u00f6gen diese in der Sph\u00e4re des Berechtigten oder in der Sph\u00e4re der Golfclub Fr\u00fchling GmbH liegen, k\u00f6nnen keinerlei Anspr\u00fcche des Berechtigten begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr eine allf\u00e4llige zeitweise Unben\u00fctzbarkeit der Golfanlage aufgrund Elementarereignissen, der Durchf\u00fchrung notwendiger Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten sowie die Durchf\u00fchrung von geschlossenen Veranstaltungen.<\/p>\n<p>Der zeitliche Umfang der Benutzbarkeit der Golfanlage wird von der Golfclub Fr\u00fchling GmbH entsprechend den Witterungsbedingungen festgelegt.<\/p>\n<h2><strong>IV.\u00a0<\/strong><strong>Dauer der Vereinbarung<\/strong><\/h2>\n<p>Der Berechtigungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende, fr\u00fchestens am 30.6. des jeweiligen Jahres schriftlich gek\u00fcndigt werden. Die GmbH wird von diesem K\u00fcndigungsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn die weitere Mitgliedschaft des Gek\u00fcndigten nicht w\u00fcnschenswert und f\u00fcr den Golfbetrieb f\u00f6rderlich ist (schlechtes Benehmen, gef\u00e4hrliche Spielweise, Querulanten, etc.).<\/p>\n<p>Die Golfclub Fr\u00fchling GmbH ist jedoch berechtigt, diesen Berechtigungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>der Berechtigte mit einer in dieser Vereinbarung \u00fcbernommenen Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung und Nachfristsetzung von zwei Wochen s\u00e4umig geblieben ist;<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>der Berechtigte einen schweren Versto\u00df gegen die Golfplatzordnung oder die Hausordnung gesetzt hat und dadurch die Sicherheit von anderen Nutzungsberechtigten, G\u00e4sten oder Mitarbeitern gef\u00e4hrdet hat;<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>der Berechtigte sich trotz Abmahnung wiederholter Verst\u00f6\u00dfe gegen die Golfplatzordnung oder die Hausordnung, auch wenn diese nicht die Sicherheit anderer Personen gef\u00e4hrdet hat, schuldig macht;<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>der Berechtigte gerichtlich oder verwaltungsstrafrechtlich zu ahndendes Verhalten auf dem Gel\u00e4nde der Golfclub Fr\u00fchling GmbH gesetzt hat und sein Verschulden nicht blo\u00df ein geringf\u00fcgiges ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Berechtigungen aus diesem Berechtigungsvertrag erl\u00f6schen jedenfalls mit dem Tode des Berechtigten, da sie h\u00f6chst pers\u00f6nlicher Natur sind. Eine Refundierung von Beitr\u00e4gen oder sonstigen Zahlungen erfolgt nicht.<\/p>\n<h2><strong>V.\u00a0<\/strong><strong>Verpflichtungen der Berechtigten<\/strong><\/h2>\n<p>Der Berechtigte ist verpflichtet, nach Vorschreibung der Jahresgeb\u00fchr diese im vorhinein zu bezahlen. Die Jahresgeb\u00fchr wird von der Golfclub Fr\u00fchling GmbH jeweils im vorhinein f\u00fcr das folgende Kalenderjahr festgesetzt und entspricht der H\u00f6he nach dem Gesamtaufwand der Erhaltung und laufenden Erneuerung (Verbesserung) der Anlage. Die Jahresgeb\u00fchr ist auch bei vorzeitiger Beendigung des Berechtigungsvertrages \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 zur G\u00e4nze zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Der Berechtigte ist weiters verpflichtet, s\u00e4mtliche von ihm verursachten Sch\u00e4den zu ersetzen \u2013 dies ungeachtet des Grades seines Verschuldens. Trifft den Sch\u00e4diger nicht einmal leichte Fahrl\u00e4ssigkeit an dem Schadeneintritt, so ist er haftungsfrei. Die Schadenersatzverpflichtung trifft den Sch\u00e4diger ungeachtet des Umstandes, ob diese Sch\u00e4den an der Anlage oder Einrichtung der Golfclub Fr\u00fchling GmbH oder im Verm\u00f6gen von Dritten eingetreten ist, sofern die Besch\u00e4digung in der Sph\u00e4re der Anlage passiert.<\/p>\n<p>Der Berechtigte ist verpflichtet, die Golfplatzordnung, die generellen Golfregeln und die Hausordnung einzuhalten.<\/p>\n<p>Der Berechtigte ist weiters verpflichtet, die Golfclub Fr\u00fchling &#8211; Mitgliedskarte bei sich zu tragen und sie \u00fcber Aufforderung Mitarbeitern der Golfclub Fr\u00fchling GmbH zu Kontrollzwecken vorzuweisen.<\/p>\n<h2><strong>VI.\u00a0<\/strong><strong>Haftung der Golfclub Fr\u00fchling GmbH<\/strong><\/h2>\n<p>Die Ben\u00fctzung der Golfanlage durch den Berechtigten erfolgt auf Gefahr und Risiko desselben.<\/p>\n<p>Die Golfclub Fr\u00fchling GmbH ist um die Erhaltung des hochwertigen Zustandes der Anlage bem\u00fcht, haftet jedoch nicht f\u00fcr die Benutzbarkeit oder Sicherheit der Anlage. Es wird daher jegliche Haftung der Golfclub Fr\u00fchling GmbH aus oder im Zusammenhang mit diesem Berechtigungsvertrag \u2013 soweit gesetzlich zul\u00e4ssig \u2013 ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Ist die Haftung der Golfclub Fr\u00fchling GmbH nicht gesetzlich ausschlie\u00dfbar, so wird sie jedenfalls mit jenem Betrag begrenzt, f\u00fcr den eine Haftpflichtversicherung besteht. Eine Haftung der Golfclub Fr\u00fchling GmbH f\u00fcr abhanden gekommene oder gestohlene Gegenst\u00e4nde ist jedenfalls ausgeschlossen.<\/p>\n<h2><strong>VII.\u00a0<\/strong><strong>Sonstiges<\/strong><\/h2>\n<p>Auf die Rechtsbeziehung zwischen Berechtigtem und der Golfclub Fr\u00fchling GmbH sowie alle aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis resultierenden Umst\u00e4nde kommt ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches Recht zur Anwendung. F\u00fcr Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschlie\u00dflich das sachlich zust\u00e4ndige Gericht in Wien, Innere Stadt, zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Eine Aufrechnung von Anspr\u00fcchen des Berechtigten Gegenforderungen der Golfclub Fr\u00fchling GmbH ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>\u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.<\/p>\n<p>Als Zustelladresse f\u00fcr s\u00e4mtliche wechselseitigen Erkl\u00e4rungen der Vertragsparteien gelten die zuletzt schriftlich bekanntgegebenen Adressen. \u00c4nderungen der Zustelladressen sind schriftlich bekanntzugeben.<\/p>\n<p>Der Berechtigte stimmt ausdr\u00fccklich zu, dass die personen- oder firmenbezogenen Daten aus diesem Vertrag seitens der Golfclub Fr\u00fchling GmbH automatisationsunterst\u00fctzt aufgezeichnet, verarbeitet und gespeichert werden. Im Besonderen betrifft diese Zustimmung die Datenschutzbestimmungen vom 25. Mai 2018.<\/p>\n<p>Der Berechtigte best\u00e4tigt, die Golfplatzordnung und die Hausordnung zur Kenntnis genommen zu haben und daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die darin enthaltenen Regeln von ihm und seinen G\u00e4sten eingehalten werden.<\/p>\n<p>Der Berechtigte kann seine Mitgliedschaft bis 31.10 eines jeden Jahres f\u00fcr das Folgejahr \u201eruhend stellen\u201c und ist in diesem Fall nur zur Zahlung von 50% der Jahresgeb\u00fchr verpflichtet. Eine Spielberechtigung besteht in diesem Fall f\u00fcr das Folgejahr nur dann, wenn auf die volle Jahresgeb\u00fchr aufgezahlt wird. Die \u201eRuhendmeldung\u201c ist zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Die GmbH empfiehlt den Berechtigten, eine pers\u00f6nliche Haftpflichtversicherung abzuschlie\u00dfen, da nur so unfallkausale Fehlverhalten im Spielbetrieb gedeckt werden k\u00f6nnen. Die GmbH vermittelt den Berechtigten auf Wunsch eine Versicherung.<\/p>\n<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr das Buchen \u00fcber das Nexxchange Buchungssystem<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/gcfruehling.at\/sk\/agb-nexxchange\/\">Die AGB f\u00fcr das Nexchange Buchungssystem finden sie hier.<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr das Nutzungsrecht an der Golfanlage der Golfclub Fr\u00fchling GmbH (f\u00fcr Privatpersonen) Stand: M\u00e4rz 2018 Die Golfclub Fr\u00fchling GmbH (FN 225466v) &#8211; im folgenden auch \u201eGmbH\u201c bezeichnet &#8211; mit dem Firmensitz in 2434 G\u00f6tzendorf an der Leitha, am Golfplatz, r\u00e4umt dem Berechtigten nach Ma\u00dfgabe dieser Vereinbarung das Recht ein, die Golf-Freizeitanlage in G\u00f6tzendorf&hellip;<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":16,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-252","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gcfruehling.at\/sk\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/252","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gcfruehling.at\/sk\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/gcfruehling.at\/sk\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gcfruehling.at\/sk\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gcfruehling.at\/sk\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=252"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/gcfruehling.at\/sk\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/252\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gcfruehling.at\/sk\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=252"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}